Neue Regeln für den Amateur- und Nachwuchssport
2G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen):
- für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich im Freien am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
2G+ (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft oder Genesen und Nachweis eines negativen Testergebnisses auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 per Antigenschnelltest/ 24 Stunden gültig; PCR-Tests/ 48 Stunden; Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren/ 24 Stunden) → laut Verordnung sind somit auch Selbsttests vor Ort und unter Aufsicht möglich
- für alle Erwachsenen, die im Amateurbereich in geschlossenen Räumen am Trainings- und Wettkampbetrieb des organisierten Sports teilnehmen
→Was gilt als Selbsttest?
- Es zählt ein in Deutschland zertifizierter Antigenschnelltest zur Eigenanwendung durch medizinische Laien. Im Fall der Durchführung eines Selbsttests muss dieser durch die sich selbst testende Person vor Ort unter Beobachtung von Mitarbeitern oder von beauftragten Personen von Einrichtungen, Veranstaltern, anbietenden Personen oder Dienstleistern durchgeführt werden.
3G (Nachweis des entsprechenden Status: Geimpft, Genesen oder Getestet per Antigenschnelltest/ 24 Stunden gültig; PCR-Tests/ 48 Stunden; Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren/ 24 Stunden):
- Kinder und Jugendliche in Training und Wettkampf, die bereits eingeschult worden sind, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und an regelmäßigen Schultests teilnehmen, diese gelten als Testnachweis.
- Kinder und Jugendliche ohne Schultestnachweis müssen einen entsprechend anderen 3G-Nachweis erbringen.
- Berufssportler, Profisportler, Kaderathleten des Bundes und des Landes der olympischen, paralympischen, deaflypischen und nicht olympischen Sportarten sowie Kaderathleten des Bundes und des Landes von Special Olympics Deutschland,
- Personen, die aufgrund eines ärztlichen Attestes in den letzten drei Monaten nicht geimpft werden konnten, hier gilt kein Selbsttest, sondern nur ein offizieller Antigenschnelltest durch einen infektionsschutzrechtlich befugten Dritten mittels Point-of-Care-Test (PoC-Test) oder einem vergleichbaren Test
Kein Nachweis erforderlich:
- Kinder, die noch nicht eingeschult worden sind; Vollendung sechstes Lebensjahr und keine Covid-19-Symptome haben
HINWEIS für Vereine, die das Aquaplex nutzen (Trainings- und Wettkampfbetrieb im Kinder- und Jugendbereich):
Als Nachweis der Erfüllung der 3G-Regel *mit entsprechenden Ausnahmen – beispielsweise Schüler Teilnahme Testregime* ist weiterhin die Abgabe der Teilnehmerlisten beim Aquaplex einzuhalten.
Auf dieser müssen ebenso die Übungsleiter/Trainer vermerkt sein sowie, bei einem Selbsttest vor Ort unter Beobachtung, die zur Testabnahme beobachtenden dafür beauftragten, Person.
Damit ist die Nutzung der Schwimmhalle bis auf weiteres ausschließlich den Kindern und Jugendlichen unseres Vereins vorbehalten.