Datenschutz: DSV schränkt Online-Schwimmerabfrage ein

Trainer, Schwimmer und auch Journalisten haben sie gern genutzt: Die Abfrage der Bestzeiten, Wettkampfleistungen und Leistungsentwicklungen einzelner Schwimmer, die auf der Website des Deutschen Schwimm-Verbandes seit fast zwei Jahrzehnten zur Verfügung stand. Jeder konnte so sehen, wann wer wo wie schnell geschwommen ist. Damit ist nun Schluss. Der DSV schränkt den Zugriff auf die Datenbank weitgehend ein, sodass die Abfrage der Leistungsdaten für die breite Öffentlichkeit nicht mehr möglich ist.
Der Grund dafür: Die Datenschutzgrundverordnung DSGVO. Diese beinhaltet umfassende Vorschriften für den Umgang mit personenbezogenen Daten, zu denen auch Informationen wie Wettkampfergebnisse oder Vereinszugehörigkeiten eines jeden einzelnen Schwimmers gehören.

Die Abfrage dieser Daten ist seit kurzem nur noch möglich, wenn man zusätzlich zum Namen des Athleten auch dessen Geburtsdatum und die vom DSV erteilte Wettkampf-Lizenz-ID angeben kann. Vor allem letztere dürfte in den meisten Fällen jeweils nur einem engen Personenkreis wie den Meldungsverantwortlichen oder Trainern beim Verein oder auch den Sportlern selbst bekannt sein.

Was genau soll da geschützt werden?

Das macht so wirklich gar keinen Sinn. Bei jedem Wettkampf stimmt man der Veröffentlichung der Daten ja ausdrücklich zu.
Die Vereinswebseiten listen ja auch immer Meldeergebnisse und Protokolle.

So schafft der Datenschutz Probleme, die zuvor niemanden gestört haben und die Arbeit in den Vereinen nur weiter erschweren.


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